Beitrags- und Gebührenordnung
German American Football Coaches Association
Beitrags- und Gebührenordnung
Beitragsordnung der German American Football Coaches Association.
(gemäß § 8 der Vereinssatzung).
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Die Gebühren legt der Vorstand fest.
3. Die festgesetzten Beträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 12.02.2023 in Kraft.
4. Jahresbeiträge:
Beitragsklasse Mitgliedsform Beitragshöhe
01 Erwachsene über 18 Jahre EUR 60,-
02 Reduzierter Beitrag für
Erwachsene über 18 Jahre
(nachweispflichtig) EUR 36,-
03 Ehrenmitglieder und
aktive Vorstände frei
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
5. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
6.Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 1. April jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Bei einem Eintrittsdatum nach dem 01. April erfolgt der Bankeinzug des Mitgliedsbeitrags im Folgemonat des Beitritts.
7. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. April jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 5 zu zahlen.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 3,50 ab der 2. Mahnung erhoben.
8. Beitragskonto:
Bank: .............................................................................
BLZ: .............................................................................
Ktn: .............................................................................
Zahlungsgrund ……………………………………………………….
9. Der Vereinseintritt kann jederzeit erfolgen, der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem entsprechenden Eintrittsdatum.
10. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 6 der Satzung möglich.
11. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung geleisteter Beiträge.
12.Für zusätzliche Angebote (Sportkurse, Fortbildungen usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
13. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.